Die MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung) wird vom Straßenverkehrsamt angeordnet, da Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen.
Diese Zweifel tauchen auf, wenn
- Sie im Straßenverkehr mit einer Alkoholfahrt von 1,6 Promille und mehr teilgenommen haben bzw. zwei Fahrten mit geringeren Promillewerten aktenkundig sind,
- Sie unter dem Einfluss von Drogen ein Kfz geführt haben oder wegen des Besitzes von BTM verurteilt wurden (und ein angeordnetes Einzelscreening einen Befund ergab)
- 8 Punkte und mehr im Verkehrszentralregister in Flensburg erreicht haben,
- Straftaten begangen haben – z.B. Körperverletzung, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis – auch ohne direkten Bezug zum Straßenverkehr!